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Anfrage an die Abgeordneten im Bundestag Kurt Bodewig und Hermann Gröhe gestellt PDF Drucken E-Mail

Die Bürgerinitiative hat soeben eine Anfrage an die beiden Bundestagsabgeordnete Kurt Bodewig (SPD) und Hermann Gröhe (CDU) gestellt. Bei Herren sind Abgeordnete aus dem Rhein-Kreis-Neuss und vertreten damit die betroffenen Anwohner.

Leider ist die Anzahl der Zeichen für derartige Anfragen auf 2000 begrenzt, weshalb die Anfrage sehr knapp formuliert wurde. Hier die gestellte Anfrage:

Sehr geehrter Herr Bodewig,

 

Folgende Fragen zum Energieleitungsausbaugesetz habe ich:

  1. Im EnLAG sind im §2 (1) vier Pilotvorhaben benannt, für die eine teilweise Ausführung als Erdkabel eingeräumt wird, falls Abstände zu Gebäuden von 400m bzw. 200m bei einer Freileitung unterschritten werden. Der §2 schließt damit m.E. die Ausführung von Erdverkabelung in den übrigen 20 Vorhaben generell aus. Warum ist das so ausgeführt?
  2. Nach §3 sollen mit den Pilotvorhaben Erfahrungen mit Erdkabeln gesammelt werden. Die übrigen Vorhaben werden aber parallel gestartet. Wofür braucht man dann die Pilotvorhaben überhaupt? Der Gesetzgeber scheint am Ergebnis der Pilotphase nicht interessiert zu sein, denn wenn die Ergebnisse vorliegen, sind bereits alle anderen Vorhaben gestartet bzw. abgeschlossen.
  3. In Dänemark werden Höchstspannungsleitungen bis 400kV fast ausschließlich als Erdkabel ausgeführt. Wofür wird die Pilotphase benötigt, wo die Machbarkeit bereits belegt ist?
  4. Gesundheitliche Folgen durch die anhaltende Einwirkung von niederfrequenten Wechselfeldern sind in vielen Studien empirisch belegt. Krebsrisikos, Leukämie bei Kindern sowie Alzheimer werden genannt. Bereits heute ist absehbar, daß die WHO deutlich geringere Grenzwerte empfehlen wird, als nach 26. BImSchV vorliegen. Warum wurden daher nicht bereits heute vorsorglichdie Abstandsgrenzwerte von 200m bzw. 400m im EnLAG festgeschrieben?
  5. Das EnLAG beruht auf einer Studie der DENA. Diese Organisation der Energiekonzerne ist nicht neutral. Neben den erforderlichen Stromtransportkapazitäten erscheinen wirtschaftliche Interessen berücksichtigt. Der Ausbau von Windenergie im Off-Shore Bereich wird dabei als Begründung angegeben. Der Bundesverband der Windenergie selbst sagt, daß nicht ein Ausbau der 380kV Netze, sondern der 110kV Netze erforderlich ist (Anhörung zum EnLAG, 12.12.08). Wie ist die Berücksichtigung einer einseitigen Studie mit der Objektivität des Gesetzgebers zu vereinbaren?